Datenschutz
Technische Innovationen unterstützen Menschen dabei, ihren Alltag einfacher, effizienter und sicherer zu gestalten. Das gilt auch für die Radiofrequenz-Identifikation. Die Technologie ermöglicht es, Objekte mit Daten in einem EDV-System zu verknüpfen. Informationen – etwa zu Produkten – lassen sich automatisch erfassen. Dies eröffnet ein breites Spektrum neuer Anwendungen. Kritiker befürchten, dass mit der zunehmenden Verbreitung von RFID personenbezogene Daten unbemerkt und ohne Zustimmung der Betroffenen erhoben bzw. mit Objekten verknüpft werden könnten. Hieraus seien im Extremfall sogar Nutzungs- oder Bewegungsprofile ableitbar. Aus diesem Grund sind Datensicherheit und der Schutz der informationellen Selbstbestimmung wichtige Themen im Zusammenhang mit der Einführung der Technologie.
Der Verbraucher entscheidet selbst
Bei den meisten Anwendungen von RFID wie z.B. in der Logistik oder Produktionssteuerung werden personenbezogene Daten gar nicht erhoben. Es gibt aber auch Einsatzgebiete, bei denen diese Daten verarbeitet werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Zugangskontrollen oder Mitgliedskarten in Fitnessclubs. Bei einem – künftigen – Einsatz von RFID im Einzelhandel werden personenbezogene Daten nur erhoben, wenn der Verbraucher eine Kundenkarte nutzt.
Wann immer personenbezogene Daten gespeichert werden, findet das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung. Es verpflichtet Anwender, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen, die betroffenen Personen über den Vorgang zu informieren und deren Einwilligung einzuholen. So ist eine heimliche Profilbildung nach geltendem Recht unzulässig. Die Erstellung von personenbezogenen Verhaltens-, Nutzungs- und Bewegungsprofilen setzt ebenfalls die vorherige Einwilligung des Betroffenen voraus. Ein einmal gegebenes Einverständnis kann vom Verbraucher jederzeit widerrufen werden. Die bestehenden datenschutzrechtlichen Vorgaben sind technologieneutral und stellen daher auch für neuere Entwicklungen wie RFID einen datenschutzkonformen Einsatz sicher.
Politik, Wissenschaft und Wirtschaft sollten sich im Sinne einer Partnerschaft für Sicherheit kontinuierlich zu den datenschutzrechtlichen Aspekten von RFID austauschen. Denn vom Einsatz der Technologie profitieren Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen. Dabei bleibt es die Entscheidung jedes Einzelnen, welche der vielfältigen Angebote er annehmen möchte und welche nicht. Als Beitrag zur öffentlichen Diskussion um das Thema Datenschutz hat das Informationsforum RFID bei Prof. Dr. Bernd Holznagel, Universität Münster, eine Untersuchung über die rechtlichen Dimensionen der Radiofrequenz-Identifikation in Auftrag gegeben. Das Gutachten stellt die datenschutzrechtlichen Grundlagen dar und zeigt Wege zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der RFID-Technologie auf.
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